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zwei Mitgliederversammlungen / Jahr (kostenlose Teilnahme und Verpflegung) mit Vorträgen, Berichten und der Möglichkeit sich in der Diskussion direkt in die Arbeit einzubringen.
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Kostenlose Lieferung der monatlich erscheinenden Zeitschriften 'Korrespondenzblatt' mit Artikeln und Diskussionsbeiträgen aus Bayern.
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Kostenlose Lieferung der theologischen Fachzeitschrift 'Deutsches Pfarrerblatt' mit Aufsätzen und Predigthilfen.
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Kostenlose Ausgabe des Pfarramtskalenders mit bayerischem Adressanhang und ausführlichem Info-Teil.
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Vergünstigungen bei Versicherungsabschlüssen bei den vrk (Versicherer im Raum der Kirche).
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Zuschüsse zur Teilnahme am Deutschen Pfarrerinnen- und Pfarrertag.
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Verdopplung des landeskirchlichen Büchergeldes für Vikarinnen und VIkare.
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Für Vikare und Vikarinnen die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens bis 5000.-€ bei finanziellen Notlagen (formloser Antrag an den Schatzmeister).
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Gewährung von Studienhilfen durch den Verband evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V. (nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des Pfarrer- und Pfarrerinnenvereins).
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rasche und unkomplizierte Auskunft und Beratung für Mitglieder, sowie ihre Angehörigen und Hinterbliebenen, in Fragen von Dienstrecht und Amtsführung.
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Auf Antrag bei Bedarf Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen, die die dienstliche Stellung oder die dienstliche Tätigkeit betreffen. Die Entscheidung darüber trifft die Vorsitzende, bei größeren Summen der Vereinsausschuss.
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In geeigneten Fällen Rechtsvertretung vor Gericht.
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Rechtsschutz in Verfahren nach dem Disziplinargesetz. (näheres siehe "ich brauche Hilfe - Rechtsschutz).
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Das Ordinationsjubiläum richtet der Verein in Zusammenarbeit mit der Landeskirche für alle Pfarrer und Pfarrerinnen aus.
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In der Pfarrerkommission und im Pfarrerausschuss übernimmt der Verein die berufsständische Vertretung der Pfarrerschaft und aller Kolleginnen und Kollegen im Einzelfall gegenüber dem Dienstgeber.
In den letzten Jahren konnten wir hier für die Pfarrer und Pfarrerinnen viel erreichen. Einige Beispiele:
Auf unsere Initiative hin wurden die Mietwerte für die steuerliche Behandlung der Pfarrdienstwohnungen neu berechnet und deutlich gesenkt. Die dafür nötige fachliche Hilfe der Kanzlei GMDP hat der Verein organisiert und anfänglich auch finanziert, sowie die Einzelbewertung in den Musterdekanaten durch Vorstandsmitglieder begleitet. So konnte in Zusammenarbeit mit OKR Hübner die jetzige Form der Bewertung entwickelt werden. Auch die Rückforderungen gegenüber den Finanzämtern wurden über den Verein unterstützt.
Die neue Urlaubsregelung ist eine deutliche Verbesserung. Sie hat 8 Jahre harnäckiges Nachfragen und Argumentieren gekostet.
Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie nicht nur den Verein, sondern auch die kirchenpolitische Vertretungsarbeit und geben der Vertretung im Einzelfall mehr Gewicht.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können alle Theologen und Theologinnen werden, die in einem Dienstverhältnis zur Evang.- Luth. Kirche in Bayern stehe. Das schließt privatrechtliche Dienstverhältnisse und die Ordination ins Ehrenamt ebenso ein, wie diejenigen, die die Pfarrverwalter-Ausbildung absolviert haben.
Ebenfalls Mitglied werden bzw. bleiben können Pfarrerinnen und Pfarrer, die beurlaubt sind und/oder in einem anderen, von der Evang.- Luth. Kirche gebilligten Dienstverhältnis stehen. Theologen und Theologinnen der Evangelisch-Reformierten Kirche in Bayern können dem Verein ebenfalls beitreten.
Wer die Landeskirche verläßt, kann auf Antrag Mitglied des Vereins bleiben.
Monatliche Beiträge (Stand 01.01.2017)